Audiometrie
Der Begriff Audiometrie umfasst verschiedene Verfahren zur Überprüfung des Hörvermögens. Die konventionelle Audiometrie ist ein subjektives Untersuchungs-verfahren, d.h. das Ergebnis der Untersuchung ist von den Angaben des Patienten bzw. von seiner Mitarbeit abhängig. Bei guter Konzentration und Mitarbeit ist die konventionelle Audiometrie jedoch das zuverlässigste Verfahren zur Einschätzung des Hörvermögens. Es können folgende Tests durchgeführt werden:
- Luftleitungs-Audiometrie: Hierbei werden über einen aufgesetzten Kopfhörer Prüftöne in unterschiedlichen Lautstärken und Tonhöhen präsentiert. Ziel ist es, bei allen relevanten Frequenzen (=Tonhöhen) die Hörschwelle zu bestimmen, d.h. die Lautstärke bei der ein Ton gerade eben wahrgenommen werden kann. Ergebnis dieses Verfahrens ist das sogenannte Reintonschwellenaudiogramm.
- Knochenleitungs-Audiometrie: Die Messung erfolgt analog der Luftleitungs-Audiometrie, nur dass bei diesem Verfahren der Schallgeber hinter dem Ohr direkt auf den Knoche aufgelegt wird. Die Signale werden über den Schädelknochen unter Umgehung des Mittelohres (Trommelfell und Hörknöchelchen) direkt auf das Innenohr übertragen. Durch den Vergleich beider Messungen kann festgestellt werden, ob und ggf. wie viel Schallenergie im Mittelohr verloren geht.
- Sprachaudiometrie: Sprachverständnis ist im Gegensatz zum Tongehör keine Leistung des Innenohres, sondern eine Leistung der zentralen Datenverarbeitung (Hörnerv, Hirnstamm und Hirnrinde). Bei zentralen Hörstörungen kann es trotz gutem Tongehör zu einer Einschränkung des Sprachverständnisses kommen. Das Sprachverständnis bei unterschiedlichen Lautstärken ist auch die Grundlage der Hörgeräte-Anpassung.
- Mittelohrdiagnostik: Hierbei wird die Funktionalität von Trommelfell und Hörknöchelchenkette überprüft.
- Überschwellige Testverfahren: Diese dienen der Unterscheidung von Erkrankungen des Innenohres und Erkrankungen der zentralen Hörbahn.
zurück