Dr. med. Thomas Nauhauser
HNO-Arzt, Stimm- und Sprachstörungen, ambulante Operationen, Audiologische Schwerpunktpraxis

Audiometrie


Der Begriff Au­dio­me­trie umfasst verschiedene Ver­­fah­­ren zur Über­prü­fung des Hör­ver­mö­gens. Die kon­ven­tio­nel­le Au­dio­me­trie ist ein sub­jek­ti­ves Untersuchungs-verfahren, d.h. das Er­geb­nis der Un­ter­su­chung ist von den Angaben des Pa­tien­ten bzw. von seiner Mit­ar­beit ab­hängig. Bei guter Kon­zen­tra­tion und Mit­ar­beit ist die kon­ven­tio­nel­le Au­dio­me­trie jedoch das zu­ver­läs­sig­ste Ver­fah­ren zur Ein­schät­zung des Hör­ver­mö­gens. Es können folgende Tests durch­ge­führt werden: 

  • Luftleitungs-Audiometrie: Hierbei werden über einen auf­ge­set­zten Kopfhörer Prüf­töne in un­ter­schied­lichen Laut­stärken und Tonhöhen präsentiert. Ziel ist es, bei allen re­le­van­ten Frequenzen (=Tonhöhen) die Hör­schwel­le zu bestimmen, d.h. die Laut­stärke bei der ein Ton gerade eben wahr­ge­nom­men werden kann. Er­geb­nis dieses Ver­­fah­­rens ist das so­ge­nan­nte Rein­ton­schwel­len­au­dio­gramm.
  • Knochenleitungs-Au­dio­me­trie: Die Mes­sung erfolgt analog der Luftleitungs-Au­dio­me­trie, nur dass bei diesem Ver­fah­ren der Schall­geber hinter dem Ohr direkt auf den Kno­che aufgelegt wird. Die Sig­na­le werden über den Schädel­knochen unter Um­gehung des Mittelohres (Trom­mel­fell und Hör­knö­chel­chen) direkt auf das In­nen­ohr über­tragen. Durch den Vergleich beider Mes­sungen kann fest­ge­stellt werden, ob und ggf. wie viel Schall­ener­gie im Mittelohr verloren geht.
  • Sprachaudiometrie: Sprach­ver­ständ­nis ist im Ge­gen­satz zum Tongehör keine Leis­tung des In­nen­ohres, sondern eine Leis­tung der zen­tra­len Da­ten­ver­ar­bei­tung (Hörnerv, Hirnstamm und Hirnrinde). Bei zen­tra­len Hör­stö­rungen kann es trotz gutem Tongehör zu einer Ein­schrän­kung des Sprach­ver­ständ­nisses kommen. Das Sprach­ver­ständ­nis bei un­ter­schied­lichen Laut­stärken ist auch die Grundlage der Hörgeräte-An­pas­sung.
  • Mittelohrdiagnostik: Hierbei wird die Funk­tio­na­li­tät von Trom­mel­fell und Hör­knö­chel­chen­ket­te überprüft.
  • Überschwellige Testverfahren: Diese dienen der Unterscheidung von Er­kran­kung­en des In­nen­ohres und Er­kran­kung­en der zentralen Hörbahn.



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